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   BVerwG, 07.09.1960 - VI C 314.57   

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BVerwG, 07.09.1960 - VI C 314.57 (https://dejure.org/1960,1374)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.1960 - VI C 314.57 (https://dejure.org/1960,1374)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 1960 - VI C 314.57 (https://dejure.org/1960,1374)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 3/04 R

    Gewaltopferentschädigung - Ausländer - Gegenseitigkeit - Tunesien - Ausreise -

    Wird zudem der vor der Verkündung der gesetzlichen Neuregelung gestellte Antrag bis zur Neuregelung nicht abschließend bearbeitet, kann der Anspruch im Laufe des Verwaltungsverfahrens entstehen und dann ggf zuzusprechen sein (vgl BSG SozR 3100 § 48 Nr. 7; BVerwGE 16, 198; s auch BVerwG Urteil vom 7. September 1960 - VI C 314.57).
  • BVerwG, 10.07.1963 - VI C 91.60

    Vertrauenschutz des Bürgers bezüglich der Fortdauer der Zuständigkeit einer

    Zur Rechtswirksamkeit eines vor dem Inkrafttreten der anspruchsbegründenden Norm Bestellten Antrags (wie Urteil vom 7.9.1960 - BVerwG VI C 314.57 -).

    Mit einer solchen Formel im Zusammenhang mit einem vor dem Inkrafttreten der anspruchsbegründenden Norm gestellten einschlägigen Antrage hat sich der Senat bereits in seinem Urteil vom 7. September 1960 - BVerwG VI C 314.57 - (Buchholz BVerwG 237.2, § 172 LBG Berlin Nr. 2) befaßt, und zwar zu der in § 172. Abs. 2 LBG Berlin (F. 1952) enthaltenen, ebenfalls auf die Antragsfrist bezüglichen Formel "innerhalb eines Jahres".

  • BVerwG, 17.10.1967 - VI C 41.65

    Anspruch einer Witwe auf Witwengeld bei der Heirat eines pensionierten Beamten -

    Es sei zwar nicht ausgeschlossen, daß ein Antrag schon vor Inkrafttreten der einschlägigen gesetzlichen Regelung gestellt werde (vgl. Urteile vom 7. September 1960 - BVerwG VI C 314.57 - [Buchholz BVerwG 237.2, § 172 LBG Berlin Nr. 2] und vom 10. Juli 1963 - BVerwG VI C 91.60 - [BVerwGE 16, 198]).
  • BVerwG, 15.11.1961 - VI C 113.58

    Rechtsmittel

    Mit Recht ist das Berufungsgericht auch der Auffassung, daß der frühere Wohnsitz der Klägerin im sowjetisch besetzten Sektor dem von ihr erhobenen Anspruch nicht entgegenstand; dies ist für den Personenkreis, zu dem die Klägerin gehört, bereits durch Urteil vom 12. Februar 1959 - BVerwGE 8, 147 (149) [BVerwG 12.02.1959 - II C 281/57] - ausdrücklich entschieden, und hiervon geht auch dasUrteil vom 7. September 1960 - BVerwG VI C 314.57 - aus.
  • BVerwG, 29.03.1961 - VI C 131.58

    Rechtsmittel

    Es entspricht dem billigen Ermessen, dem Beklagten die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen; denn der Beklagte hat nach den im Urteil des Senatsvom 7. September 1960 - BVerwG VI C 314.57 - entwickelten Grundsätzen zu Unrecht die in § 172 Abs. 2 LBG vorgeschriebene Antragsfrist als vom Kläger versäumt angesehen und es deswegen abgelehnt, dem - von ihm als nach § 81 G 131 rechtzeitig gemeldet behandelten - Kläger ein Amt gemäß jener Vorschrift zu übertragen.
  • BVerwG, 14.06.1961 - VI C 22.59

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 7. September 1960 - BVerwG VI C 314.57 - (Buchholz BVerwG 237.2, § 172 LBG [Berl.] Nr. 2) bereits entschieden, daß ein vor Inkrafttreten des Landesbeamtengesetzes (1. Dezember 1952 [vgl. § 196 LBG]) gestellter Antrag auf Übertragung eines Amtes im Dienste des Landes B. der in Ansehung der erwarteten gesetzlichen Regelung gestellt ist und über den bis zu deren Inkrafttreten aus demselben Grunde nicht abschließend entschieden ist, den Erfordernissen des § 172 Abs. 2 LBG entspricht.
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